AFKDO Amstetten

Foto: Pyrotechniker Bernhard Wagner und Abschnittsfeuerwehrkommandant Stefan Schaub.

„Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk begrüßen. Durch unsachgemäßes Handel und falsche Gefahreneinschätzung ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände“, warnen Amstettens Abschnittsfeuerwehrkommandant Stefan Schaub und der Amstettner Pyrotechniker Bernhard Wagner, ehemaliges Sprengstoffkundiges Organ der LPD NÖ, der seit Kurzem als Polizist in Pension ist (Pyrotechniker ist er aber weiter!)

  1. Konkrete Tipps:

Für einen guten Start ins neue Jahr:

  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch und beachten Sie diese Anweisungen
  • Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften
  • Bewahren Sie die Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von Kleidungsstücken auf
  • Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können
  • Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abbrennen
  • Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenstern oder auf Dächer werfen
  • Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern. Mindestens 20 Minuten nicht annähern, wenn der Feuerwerkskörper versagt hat.
  • Lassen Sie Wunderkerzen von ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln
  • Rufen Sie die Feuerwehr 122 oder die Rettung 144
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen
  • Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen
  • Den Gefahrenbereich verlassen
  • Fenster und Türen schließen
  • Die Nachbarn warnen
  • Die Feuerwehr einweisen
  • Wenn das Treppenhaus verqualmt ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.
  1. Zur rechtlichen Situation:

 Feuerwerkskörper der Kategorie F1 unterliegen aufgrund einer geringen Gefahrenpotentials und Lärmpegels nur sehr schwachen Auflagen und können gemäß der Gebrauchsanweisung Verwendung finden. Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist eine Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen. Die Altersgrenze für ist F1 – 12 Jahre, F2 – 16 Jahre!

Für die Kategorie F3 ist der Nachweis von Sachkenntnis und bei F4 von Fachkenntnis (siehe Pyrotechnikausweis in beiden Fällen) vorgesehen und die Verwendung an eine behördliche Genehmigung gebunden. Das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in Ortsgebieten ist verboten – innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder- Alters- und Erholungsräumen sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung ebenfalls verboten. Wichtig ist auch, dass nur die Verwendung von CE-zertifizierten und ordnungsgemäß bezettelten pyrotechnischen Gegenständen erlaubt ist. Weiters ist bei Knallsätzen nur mehr die Verwendung mit Schwarzpulver befüllter Gegenstände erlaubt – Blitzknallsätze sind wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit und Lärmentwicklung verboten. Schwarzpulver 300m/sec, Blitzknallsatz bis zu 1000 m/sec Umsetzgeschwindigkeit.

Bei der Verwendung unbedingt darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände so ausgerichtet sind, dass weder Personen noch Sachen gefährdet werden können. Auch Batterien / Schusskisten müssen so verankert (durch Erdspieß und Draht oder Gewebeband) werden, dass diese auch im Falle einer Fehlzündung nicht umgeschmissen werden können. Die Sicherheitsabstände sind einzuhalten und eine etwaige Brandgefahr darf nicht unterschätzt werden.

Gewarnt muss ausdrücklich von Schwarzimporten aus dem benachbarten Ausland – diese pyrotechnischen Gegenstände sind oft überhaupt nicht oder falsch gekennzeichnet. Gegenstände der Kategorie F3 und F4 kommen hier in unkundige Hände und es führt ihre Verwendung des öfteren zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod, als auch zu schweren Sachbeschädigungen!